Hauptsache formell ist alles richtig

Als Vermieter halten Sie die zwölfmonatige Abrechnungsfrist schon dadurch ein, dass Sie Ihrem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zuschicken. Ob Ihre Abrechnung auch inhaltlich korrekt ist, ist für das Einhalten der Abrechnungsfrist nicht entscheidend: Sie haben dennoch rechtzeitig abgerechnet (BGH, Urteil v. 17.11.2004, VIII ZR 115/04).

Enthält Ihre Abrechnung allerdings einen formellen Fehler, ist es so als hätten Sie gar nicht abgerechnet.