von Hausverwaltung Schweder, Söhne und Partner | am 28.10.2013
Hobbypianisten müssen auch in der Mietwohnung nicht auf ihre Passion verzichten. Der Bundesgerichtshof hat geklärt: Von 8 bis 12 sowie von 14 bis 20 Uhr ist Singen und Musizieren erlaubt. (Az. V ZB 11/98)